
AW: Erklärungsirrtum bei Kauf im Onlineshop
Ihmo ist Rücktritt aus diesem Grund nicht möglich, sondern nur die Anfechtung. § 122 würde dann Schadensersatz zusprechen.
Es könnte aber auch § 144 I passen.
Ob die Anfechtung unverzüglich erfolgt ist, ist auch so eine Sache - kam ja irgendwie etwas spät.
Auch würde ich überhaupt den Anfechtungsgrund in Zweifel ziehen. Warum gibt er überhaupt zwei Irrtümer an, wie ist das zu verstehen? Was kann er sich vertippt haben und warum schickt man etwas Falsches raus und merkt das Problem erst danach?
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.