Hallo,
folgende Frage: „Wo bringt man rechtssicher die Urheberkennzeichnung an?“
Durch Recherchen wurden keine und vor allem "100%tige abmahnsichere Lösung" gefunden. Man ist hierbei vollkommen der Interpretation entweder des Urhebers, Anwalts oder Richters ausgeliefert.
Hier die Formen der Urheberkennzeichnung bei Bild/Bildern:
1. Anbringung direkt am Bild/Bildern
2. Anbringung direkt unter dem Artikel
3. Auslagerung in eine Datei „Impressum oder Bildnachweise“
Laut UhrG muss man kennzeichnen und dies gut sichtbar.
Beispiel:
Verwendet man mehrere Bilder auf einer Seite z.B. aus Wikimedia Commens, und fügt dann die entsprechende Urheberkennzeichnung gemäß Punkt 1 + 2 ein, sieht die Website danach mehr einer wissenschaftlichen Arbeit aus, als nach einer gestalteten Website.
Daher der Lösungsversuch Nr. 3. Gut sichtbar, ohne langes rumscrollen oder im Footer platziert.
Wie sind in diesem Forum die Erfahrungen?
Gruß Bernie