Hallo liebes Forum,
laut YouTube AGBs Absatz zehn, vergibt man YouTube eine Lizenz:
"10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang."
Aber eigentlich müsste doch das Urheberrecht greifen, dass es den Usern verbietet ´Videos anderer zu nutzen. Oder gibt mand das Urheberrecht im Zeitpunkt des Hochladens ab.
Danke schonmal für antworten
Alexander