
AW: Impressum: e-Mail und Anschrift ausreichend?
Nur eine E-Mailadresse reicht nicht aus, denn das Gesetz verlangt ja diese und noch eine weitere Möglichkeit.
Das Kontaktformular dürfte meiner Meinung nach nicht nur darin bestehen die Eingabe an den lokalen Client des Kunden weiterzuleiten (also etwa in Outlook einzufügen), sondern müsste, zumeist über php, die Mail versenden.Insofern ist das schon etwas anderes. Den Sinn vermag ich aber bei einem Kontaktformular auch nicht recht zu erkennen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.