Ich habe aus einem Sammelalbum älteren Jahrgangs Bilder eingescannt. Diese habe ich auf meinen Rechner abgespeichert und eine HTML-Seite davon erstellt. Bekannte sahen das und meinten ich solle das doch online stellen. Da ich aber ein vernünftiger Mensch bin, habe ich mich an den Verlag gewendet, und um Erlaubnis gefragt dieses online zu stellen. Ich habe eine ganz böse Antwort erhalten: Ich wäre mir wohl nicht bewusst gewesen, das ich durch das Digitalisieren gegen das Urheberrecht verstoßen hätte. Eine Online Stellung wurde mir verboten, sonst müsse ich mit rechtlichen Schritten rechnen.
Darf man für private Zwecke denn nicht alles scannen und auf seiner Platte zur Sicherung aufbewahren?