
AW: Recht auf Nacherfüllung auch für Käufer?
Schau dir mal § 439 BGB an. Der Grundsatz ist: der Verkäufer repariert oder gibt eine neue Sache. Wenn du mit ihm aber vereinbarst, dass du Reparierst und er das Geld bezahlt, ist das kein Problem. Ich würde aber auch genau klären, wie viel Geld der Verkäufer bereit ist zu zahlen.
Insofern könntet ihr auch überlegen, ob der Kaufpreis gemindert wird. Dann hast du kein Problem mit der Rückabwicklung (sofern du noch nicht gezahlt hast) und er hat kein Risiko, dass die Reparatur enorm hoch wird (das wäre dann dein Risiko, aber das kannst du wohl gut einschätzen)
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.