
AW: Darf ein Forenbetreiber öffentliche Beiträge löschen?
Klar mag da Urheberrecht gelten, aber der Forenanbieter hat ja keiner Pflicht zur Veröffentlichung, oder? Zumindest wenn er nach den von ihm aufgestellten Regeln / Nutzungsbedingungen löscht, seh ich da kein Problem.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.