
AW: bildrechte bei unauffindbarem uhrheberrecht

Zitat von
surreal
hallo
wenn man ein Bild aus dem internet für ein tshirt ****** (nicht nur für eigene Nutzung, sondern auch für gewerbliche zwecke, d.h. zum Weiterverkauf) benutzen möchte, allerdings die quelle des Bildes unauffindbar ist, das Bild sehr alt ist, darf man dieses dann benutzen?
Die Schutzfrist für Lichtbildwerke läuft 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers aus. Die Schutzfrist für einfache Lichtbilder läuft 50 Jahre nach Herstellung oder Erstveröffentlichung aus.
Die allermeisten gestalteten Fotos sind Lichtbildwerke.
Für Zeichnungen, Gemälde usw. beträgt die Schutzfrist ebenfalls 70 Jahre bis nach Tod des Urhebers.
müsste man also irgendwelche bedenken hinsichtlich rechtlicher Konsequenzen haben wenn man dieses Bild bearbeiten würde und auf T-Shirts verkauft?
Dazu müsste man wissen, wer das Ding gemacht hat und ob er schon tot ist und wenn wie lange schon.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.