
AW: Personen-Nennung auf Website
Grundsätzlich kommt bei so etwas schon § 187 StGB in Betracht, auch wenn es offensichtlich scheitert.
Ansonsten seh ich für die zivilrechtliche Haftung keinen Ausschlussgrund. Wenn man selbst diesen Inhalt einstellt, der falsch ist, und der Schauspieler darauf einen Schaden erleidet, warum sollte man nicht haften? Wenn die Info durch einen Nutzer eingestellt wird, ist es anders.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.