Liebe eRecht24 Gemeinschaft,
mir ist bewusst, dass oben genanntes Thema sicherlich schon des Öfteren hier im Forum besprochen wurde. Bitte habt Nachsehen, wenn ich selbiges jetzt noch einmal an die Oberfläche holen möchte, denn bisher habe ich keine Antwort auf meine spezielle Frage gefunden.![]()
Es ist so, dass ich für einen ambulanten Pflegedienst eine Webiste entwerfen möchte, selbige beinhaltet ein Pflegelexikon. Neben den nachzuschlagenden Begriffe bspw. wie das Theme "Diabetis", wollten wir neben der Erklärung in Schriftform Youtube Vidoes untermalent einbetten.
Die meisten Videos haben eine "YouTube Standard Lizenz" wie zum Bsp. dieses Video hier ([url]http://www.youtube.com/watch?v=CWKyhyDOxVY[/url]).
Die Videos werden über den Youtube Player eingebetten und durch einen Klick auf das Video, wird der User auf das bei Youtube befindliche Video weitergeleitet. Erwähnen möchte ich hierbei, dass das Video in keinster Weise verändert wird, sondern in seinem Urzustand bestehen bleibt. Soweit für uns zu ersehen ist, sind die meisten Videos direkt vom Videoinhaber, also von dem der das Video gefertigt hat, online gestellt worden.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar