
AW: Benutzung von Fotos mit unbekanntem Urheber

Zitat von
ermdonna
Hallo,
es gibt ja zahlreiche Threads zum Thema 'Benutzung von Bildern auf privaten Webseiten' und dass man lizenzierte Bilder ohne Genehmigung nicht benutzen darf ist klar, wie wäre es aber bei einem Bild, dessen Urheber (auf einer vertrauenswerten Homepage) als "nicht bekannt" vermerkt ist? Ist es somit lizenzfrei oder sind das unterschiedliche Dinge?
Da geht einiges durcheinander.
Zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung usw.) von Fotos und Zeichnungen muß der Urheber bzw. Rechteinhaber eine Nutzungslizenz einräumen - oder wie es auf Deutsch heißt: ein Nutzungsrecht.
"Lizensierte Bilder" sind insofern solche, für die eine Lizenz erteilt wurde.
Ob der Urheber bekannt oder am Bild vermerkt ist, ist völlig unerheblich, es ändert nichts am urheberrechtlichen Schutz.
"Xtausend Euro" werden es zwar nicht werden, aber unzulässig ist es und recht teuer werden kann es daher auch.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.