
AW: Link Des Web******ers/-Programmierers Auf Der Eigenen Webseite
Muss man schauen, was man im Vertrag vereinbart hat. Ich denke, dass hier alles möglich ist. Wenn man vereinbart, dass der Link auf jeder Seite eingebunden werden muss, dann wurde eben das vereinbart. Das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Pflicht dürfte sich auch deutlich auf das vereinbarte Entgelt niederschlagen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.