Hallo zusammen,
ich hab jetzt schon einige ähnliche Threads zum thema gefunden, allerdings irgendwie nicht ganz zutreffend für meine allgemeine Frage.
Angenommen jemand hätte vor 4 Jahren in einem Gesundheitsforum Fotos von sich gepostet und möchte nun, dass diese Fotos gelöscht werden aus privaten Gründen. Der Forenbetreiber würde aber aber diese Löschung mit dem Verweis auf die Foren AGBS verweigern, die beispielsweise wie folgt lauten könnten:
"<Forenname> ist gegenüber dem Nutzer –auch nach Löschung eines Nutzerkontos / Beendigung der Mitgliedschaft- nicht verpflichtet, die durch den Nutzer in ein Forum eingestellten Postings zu löschen. Dies gilt auch, wenn an dem Posting oder Teilen davon ein geistiges Schutzrecht des Nutzers besteht. Der Nutzer räumt insofern <forenname> ein einfaches, unbefristetes und nichtübertragbares Nutzungsrecht an dem Posting / dem schutzfähigen Bestandteil ein. Anderes gilt dann, wenn der Nutzer zur Beseitigung des Postings gesetzlich verpflichtet ist oder wenn persönliche, wirtschaftliche oder rechtliche Interessen des Nutzers durch Verbleib des/der Postings im Internet unzumutbar beeinträchtigt werden. In diesem Fall wird jedoch diese Arbeit in Rechnung gestellt."
Auch wäre die Möglichkeit des Beitrageditierens in diesem Forum nicht aktiviert, das heisst einmal geschrieben könnten beiträge nichtmehr verändert/gelöscht werden vom User selbst
Wäre das Handeln des Forenbetreibers rechtens? Gerade im Falle eines Gesundheitsforums im dem Krankheitsbezogene Daten und Bilder gepostet worden wären? Könnte der Forenbetreiber tatsächlich für die Löschung der Beiträge/Bilder Geld verlangen?
Wie könnte man im Zweifelsfall den Forenbetreiber dazu bringen die Bilder zu entfernen bzw. welche Paragraphen etc. könnte man Ihm vorlegen?
Ich hoffe auf Interessante Antworten zum Thema
Gruß
Maunzi