
AW: Unter welchen Umständen ist ein Vertrag mit Minderjährigen noch gültig?
Wenn der Minderjährige dadurch nur einen rechtlichen Vorteil erlangt, dann ist der Vertrag auch so gültig, § 107 BGB.
Außerdem könnte die Einwilligung der Eltern auch nach Vertragsschluss noch erfolgen, § 108 II BGB.
Oder der Minderjährige wird selbst geschäftsfähig.
Hinzuweisen ist noch darauf, dass der Vertrag schwebend unwirksam ist, das heißt, dass eine gewissen Bindung besteht, sagt der Palandt (ein Kommentar zum BGB). Wie das aber genau aussieht, kann ich nicht sagen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.