
AW: private Nutzungsbediungungen WLAN
Wenn sich jemand an dich als Anschlussinhaber wendet, hast du erst mal den Stress und die Notwendigkeit darzulegen, dass du den Anschluss gar nicht mehr nutzt. Vielleicht musst du auch erst mal Kosten tragen. Das könntest du dann uU auch wieder zurückholen. Aber wenn der Nach-Bewohner kein Geld hast, würdest du auf all deinem Schaden (finanziell, zeitlich und emotional) sitzen bleiben. Ich würd von sowas abraten.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.