Hallo zusammen,
wie ist die rechtliche Grundlage wenn ein Konkurrent (Firma A) eines Online-Shops eine Domain, welche sich nur geringfügig von der Domain eines Mitbewerber (Firma B) unterscheidet, reserviert und anschliessend auf seine Homepage weiterleitet?
Als Beispiel könnte das so aussehen: Firma B hat seinen Internetauftritt auf firma-b.de. Firma A reserviert nun die Internetadresse firmab.de und verlinkt auf seinen eigenen Online-Shop.
Kann Firma B hier rechtlich dagegen vorgehen? Hat Firma B einen Anspruch auf die Domain firmab.de?
Danke für eure Antworten.