
AW: Wem gehört die Seite? Domain-Inhaber oder Anbieter laut Impressum?

Zitat von
Erik_Morales
Angenommen Herr X möchte eine Internetseite über Federball (Artikel, News usw.) an den Start bringen. Da Herr X seine Privatadresse nicht ins Impressum stellen möchte, kooperiert er mit dem englischen Federball-Portal ABC. ABC fungiert auf dem Papier als Herausgeber der Seite und steht im Impressum. Herr X ist allerdings der Domain-Inhaber und hat die Seite bei einem deutschen Provider registriert. Es gestaltet die Seite auch inhaltlich. Er möchte lediglich die Impressumspflicht umgehen und kooperiert deshalb mit ABC. Unterliegt die Seite in diesem Fall dem deutschen Impressumsrecht oder dem englischen? Der offizielle Anbieter ist ja eigentlich ABC, oder?
Die Seite unterliegt deutschem Recht, wenn sie sich vorwiegend oder ausschließlich an deutsche User wendet. Das wird hier der Fall sein.
Ist so eine Zusammenarbeit legal und rechtmäßig?
Herr X wird damit rechnen müssen, daß die deutsche Justiz ihn auf jeden Fall steurrechtlich, u.U. aber auch medienrechtlich als Verantwortlichen ansieht.
Gehen wir noch einen Schritt weiter: Die Seite läuft relativ gut und Herr X beschließt Werbebanner auf der Seite zu schalten. Er teilt sich die Einnahmen mit dem englischen Federball-Portal ABC. Muss das englische Internetportal ABC seine Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum veröffentlichen?
Es macht keinen Sinn, zuerst zu versuchen, die medien-, zivil- und steuerrechtliche Verantwortlichkeit für eine Website zu verschleiern zu versuchen, und anschließend dann genau herausfinden zu wollen, wer steuerrechtlich verantwortlich ist.
Sowas geht regelmäßig in die Hose.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.