
AW: Bei Myvideo und YouTube aufnehmen?
Abgesehen davon, dass die Interpretation englischer Texte mit deutschem Recht sehr schwer ist
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Privat darf man das sehr wohl machen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.