
AW: Stornierung seitens des Shops
Vermutlich ist eh noch kein Vertrag zustande gekommen (nur eine Bestellbestätigung erhalten), dann bräuchte auch nicht über weitere Möglichkeiten den Vertrag außer Kraft zu setzen, nachgedacht werden.
Ansonsten könnte es sich auch um eine Anfechtung handeln. Ob die Erklärung den tatsächlichen Grund enthalten muss oder einfach klar werden muss, dass die Partei sich vom Vertrag lösen will, kann wohl dahin stehen, da die richtige Begründung ja noch nachgeholt werden könnte. Das könnte wohl auch nur für Schadensersatz in Frage kommen, der aber sonst an deiner "Bösgläubigkeit" scheitert.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.