
AW: Ungewollte Bewerbung durch Dritte

Zitat von
GSandSDS
Kann der Urheber eines Werkes einem Dritten eigentlich prinzipiell verbieten sein Werk zu bewerben?
Nein.
Es sei denn, es wäre noch nicht veröffentlicht. Dann gilt:
"Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist."
(§12 Abs.2 UrhG)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.