
AW: Bilder aus alten Büchern

Zitat von
Historiker-Mick
Hallo zusammen,
wie sieht es eigentlich mit Bildern aus Büchern aus, die schon 200-300 Jahre alt sind
Wenn ein Buch 200 Jahre alt ist, kann davon ausgegangen sein, daß alle Autoren, die Beiträge in diesem Buch haben, schon länger als 70 Jahre tot sind.
Und damit sind die Inhalte in diesem Buch mit Sicherheit "gemeinfrei", d.h. nicht mehr urheberrechtlich geschützt.
Zweidimensionale Reproduktionen von zweidimensionalen Vorlagen (also z.B.: die fotografische Reproduktion eines Gemäldes) genießen nach deutscher Rechtsprechung keinen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerke oder einfache Lichtbilder.
Also fällt auch ein urheberrechtlicher Schutzanspruch seitens Google o.ä. für die Reproduktion aus.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.