
AW: Urheberrecht auf Texte, Skripte und Klausuren von Professoren in der Uni?

Zitat von
0ImZ
an einer Uni erstellt der Professor die Klausuren mit denen die Studenten geprüft werden.
Die Klausuren erstellen ja wohl hoffentlich die Studenten...
Der Professor erstellt die Aufgaben für die Klausuren.
Angenommen jemand käme auf die Idee diese Klausuren für die Studenten aufzuarbeiten und gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen - in wie weit wird das Urheberrecht verletzt? Das man keine Kopien der Klausuren verkaufen darf ist klar.
Du beantwortest die Frage doch schon selbst. Die Ausarbeitung der Aufgaben einer Klausur an einer Uni dürften im Regelfall urheberrechtlich geschützte Schriftwerke sein. (Anders als eine "Schlichtklausur" in der Schule Marke "Wie heißt die Hauptstadt von Argentinien?" usw.)
Die einzelnen Klausuren sind wiederum Werke, deren Urheber die jeweiligen Studenten sind, die sie geschrieben haben. Auch hier wird man bei einer Uni-Klausur im Regelfall die nötige Schöpfungshöhe unterstellen können.
Wie sieht es aber aus, wenn:
a) alle einzelnen Aufgaben (z.B. Mathe Aufgaben) in optisch neuem Format aber Inhaltlich identisch und auch in gleicher Reihenfolge wie in der Klausur gestellt und mit Musterlösungen versehen werden?
Ich bezweifle, daß Mathe-Aufgaben an sich ausreichend Schöpfungshöhe haben, um urheberrechtlich geschützt sein zu können.
Die Zusammenstellung, Aufarbeitung, das Layout usw. einer Sammlung von Matheaufgaben könnte u.U. soviel Schöpfungshöhe haben, daß urheberrechtlicher Schutz entsteht.
Das wird letztlich immer auf den Einzelfall ankommen und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.