Hallo
Ich möchte als privater Verkäufer bei z.B. eBay gebrauchte, zum Teil ältere Artikel verkaufen, für die es keine Garantie (laut Gesetz) mehr gibt.
Nun kann ich auch den Käufer verstehen, das er das "Erworbene" auch ausprobieren möchte, um es auf auf seine Funktionstüchtigkeit (wie im Angebot beschrieben) zu überprüfen.
Gibt es eine Möglichkeit, dem Käufer diese "Funktionsprobe" zu gewähren, z.B. zwei Wochen nach Erhalt des Artikels, ohne gleich 1 oder 2 Jahre Garantie geben zu müssen.
Nun weis ich ja nicht, was der Käufer als Funktionsprobe versteht?
Ich , meinerseits kann nachweisen, das der angebotene Artikel von einem Fachmann/ -werkstatt auf ordnungsgemäße Funktion getestet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
ein Platsch