
AW: Haftung für erstellte Websites

Zitat von
Tarajali
Hallo zusammen!
Ich wollte mal in die Runde fragen, wie man mit der Haftung für Webseiten umgeht, die man erstellt hat.
Sagen wir, ich würde jemandem freiberuflich eine Website erstellen, übergebe die Wartung und Aktualisierung der Seite danach aber in die Hände des Besitzers, weil kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.
Was hat die "Wartung" mit der "Haftung" zu tun.
Wer Websites gegen Bezahlung erstellt, übt ein Gewerbe aus. Daraus ergeben sich, je nach dem ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist, die üblichen Pflichten zur Gewährleistung und zur Erbringung der Leistung.
Was der Leistungsumfang ist, regelt der Vertrag zwischen dem Unternehmer und seinem Kunden.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.