
AW: Von Nutzern veröffentlichte Veranstaltungen

Zitat von
trigg3r
In wie weit kann ich trotzdem zur Haftung gezogen werden falls z.B. massig viele Besucher auf einer Veranstaltung erscheinen die eigentlich nicht veröffentlicht werden sollte? Für Veranstalter gibt es die Möglichkeit einen Missbrauch zu melden (ähnlich wie bei Oneclick-Hostern).
Es gibt keine Rechtsgrundlage, die es irgendjemandem verbietet, ohne Zustimmung des Veranstalters auf eine Veranstaltung hinzuweisen.
Ein Veranstalter muß damit leben, daß seine Veranstaltung auch ohne sein Wissen oder sein Einverständnis angekündigt oder über sie berichtet wird.
Das nennt sich auch: Meinungs- und Informationsfreiheit, und findet sich in Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.