Hallo erstmal,
Person X ist in Begleitung mit Person Y auf dem Reiterhof. Dort longiert Person Y ihr Pferd während Person X, auf einem Haufen unverlegter Pflastersteine verweilt. Als Person X aufsteht, löst sich ein Stein, rollt die Böschung herrunter, dass Pferd erschreckt sich und verrenkt sich. Angenommen die Tierarzt kosten belaufen sich auf 230€ und Person Y verlangt die erstattung dieses Betrags von Person X. Person X hat keine Haftpflichtversicherung. Ist Person X haftbar für diesen Vorfall und muss die Kosten tragen?
vielen dank im vorraus