
AW: Impressum- fehlende Details

Zitat von
snoopy_bl
Hallo,
gehört notwendigerweise eine Telefonnummer ins Impressum?
Das TMG sagt: "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post"
Wie rechtssicher kann man bei fehlender Telefonnummer deswegen abgemahnt werden?
Das OLG Hamm meinte, aus der Vorschrift des TMG ließe sich keine Pflicht, eine Telefonnummer anzugeben, ablesen. Das OLG Köln meinte, es müsse entweder eine Telefon- oder eine Fax-Nummer angegeben werden. Das OLG Oldenburg argumentierte ähnlich.
Das ganze ist ein exzellentes Beispiel für die hundsmiserable handwerkliche Arbeit der heutigen Gesetzgebung.
Der Gesetzgeber ist bis heute an der ebenso banalen wie überschaubaren Aufgabe gescheitert, eine klare und eindeutige Impressumspflicht für Websites zu definieren - etwas, das es für Printmedien schon seit über 50 Jahren ohne jeden Auslegungsbedarf gibt.
(Dafür kriegt man's aber fertig, das Grundgesetz mit einem Zusatz zum Artikel über das Asylrecht aufzublasen, der noch nicht mal in ein Bundesgesetz, sondern in eine Ausführungsverordnung für ein Bundesgesetz gehört hätte.)
Wie kann man eine Abmahnung dann abwehren, wenn eine Privatperson über einen Anwalt dies hat abmahnen lassen?
Privatleute können überhaupt keine Abmahnung gegen ein fehlerhaftes Impressum vornehmen lassen, da sie dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Ein fehlerhaftes Impressum abmahnen können Wettbewerber (was eine wirtschaftliche Nutzung der Website voraussetzt) oder entsprechend zugelassene Vereine zum Schutz des lauteren Wettbewerbs.
Ein fehlendes Impressum ist wettbewerbswidrig - ob eine fehlende Telefonnummer wettbewerbswidrig ist, ist meines Wissens umstritten.
Grundsätzlich kann ein Verstoß gegen die Impressumspflicht mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Auf eine anwaltliche Abmahnung, deren Rechtsgrundlage einem zweifelhaft erscheint, reagiert mit seinerseits mit einem Rechtsanwalt.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.