
AW: Verwendung von Bildern der alten Homepage

Zitat von
VBusch
Wir haben keine Rechte an den Bildern von unserem eigenen Gelände?
Werden die Bildrechte nicht automatisch mit dem bezahlen der alten Homepage an uns übertragen?
Das Urheberrecht an einem Foto hat der Urheber (Fotograf).
Welche Nutzungsrechte der dem Kunden eingeräumt hat, ergibt sich aus dem Vertrag zwischen Kunde und Fotograf (AGB, Lizenzbedingungen).
Den müsste man sich anschauen.
Im Regelfall wird es möglich sein, Fotos, für die man ein Nutzungsrecht für die Veröffentlichung auf einer Website erhalten hat, auch weiterzunutzen, wenn das ****** der Website verändert wird. Es wäre zumindest sehr ungewöhnlich, wenn das vertraglich ausgeschlossen wurde.
Wurde vertraglich das Nutzungsrecht nicht ausreichend präzise geregelt, gibt's den schönen §31 UrhG, der in seinem Absatz Nr. 5 sagt:
Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Die sogenannte "Zweckbestimmungsregel".
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.