
AW: Vermeintlicher Urheberrechts-Inhaber reagiert nicht - welche Wege bleiben?

Zitat von
Nachfrager
Ein Artikel aus einer alten, längst eingestellten DDR-Zeitung soll unter Wiki-Recht in ein Wiki gestellt werden. Die Zustimmung des Autors liegt vor. Eine Anfrage per Mail bei einer heute erscheinenden Zeitschrift, die die Rechtsnachfolge der eingestellten innehat, führte zu einer Eingangsbestätigung mit der Versicherung, die Frage würde in zwei Wochen geklärt.
Eine weitere Nachfrage vier Wochen später blieb ohne Antwort. Die Frage, ob und in welchem Anteil Urheberrechte bei dem heute erscheinenen Blatt liegen, bleibt weiter offen.
Die Frage liegt nicht offen, die ist ganz einfach:
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es liegt immer beim Urheber. (Einzige Ausnahme: Vererbung nach dem Tod des Urhebers.)
Der "Rechtsnachfolger" der Zeitschrift kann höchstens ein Nutzungsrecht haben, unter Umständen natürlich ein ausschließliches.
Welche Möglichkeiten habe ich, eine Reaktion von der Zeitschrift zu erhalten?
Schreiben, anrufen.
Ist es sinnvoll, eine Nachricht zu schicken etwa des Inhalts: "Sollte ich innerhalb der nächsten vier Wochen keine Reaktion von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie keine urheberrechtlichen Einwände haben"?
Nein.
Hätte die entstehende Rechtssituation im Falle einer Klage Bestand?
Nein.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.