
AW: Bildinhalte und Namensrechte

Zitat von
Lax
Wäre es erlaubt ein selbst fotografiertes Auto für ein Browsergame zu verwenden?
Ja.
Die zweite Frage betrifft die Namensrechte der Hersteller und Modelle.
Das man beispielsweise einen VW Polo nicht VW Polo nennen darf ist mir klar
Selbstverständlich darf man den VW Polo VW Polo nennen, und man darf ihn auch als VW Polo in ein Browsergame einarbeiten.
Geschüzte Marken darf man nicht "markenmäßig" benutzen, ohne die Erlaubnis des Markenrechtsinhabers zu haben.
Man dürfte also z.B. nicht ohne Zustimmung von VW ein "Offizielles VW-Polo-Spiel" auf den Markt bringen.
Für Details und Grenzen befragt der Spieleproduzent dann einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.