
AW: Spiel mit Bildern veröffentlichen
Um Fotos oder Zeichnungen anderer Leute verbreiten oder veröffentlichen zu dürfen, braucht man im Regelfall die Erlaubnis der Urheber bzw. Rechteinhaber.
Bei Fotos ist das unabhängig von der Schöpfungshöhe praktisch immer der Fall, da auch "einfache Lichtbilder" geschützt sind (§72 UrhG), Zeichnungen müssen ein Mindestmaß an Schöpfungshöhe haben.
Und die jeweiligen Schutzfristen sind zu beachten, spätestens 70 Jahre nach Tod des Urhebers sind alle Werke "gemeinfrei". (Einige Ausnahmen für nachgelassene Werke seien hier mal unberücksichtigt.)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.