Hallo,
leider bin iche etwas ratlos.
In regelmässigen Abständen erhalte ich E-Mail mit Angeboten über Softwareprogramme, die u.a. der Verbesserung der Homepage dienen sollen. Ich habe von dieser Firma auch einmal eine Software gekauft.
Nun habe ich wieder eine Software gekauft, die das Arbeiten mit social Bookmarks erleichtern soll.
Im Angebot waren keine AGB`s aufgeführt, lediglich beim Zahlvorgang bei Digital-River sind am Ende völlig allgemein gehaltene AGB`s angeführt.
Kurz nach dem Kauf war unser Webmaster bei uns und erklärte mir, dass speziell für unsere Nischenbranche Facebook, Twitter und co. keinerlei Sinn machten.
Da ich den Freischaltcode für das Programm sowieso noch nicht hatte, richtete ich einen Widerruf an den Verkäufer. Dieser teilte mir lappidar mit, dass ihm mein Ton nicht gefalle und er aus diesem Grund den Widerruf nicht akzeptieren würde.
Ich habe die Software nicht aktiviert und werde diese auch nicht aktivieren. Es ist für die Firma eine leichte Übung festzustellen, ob ich mit Ihrem Tool arbeite oder nicht.
Meine Frage ist: Muss der Verkäufer bei Angeboten über E-Mail seine AGB`s ect. angeben ? Ist dieser Widerruf wirklich nicht gültig. Letztendlich kann ich ja erst nach dem Einsatz der Software feststellen, ob diese einen Wert hat. Ich kaufe doch eine " Katze im Sack" .
Vielleich hat je jemand ähnliche Erfahahrungen gemacht und kann mir einen Tip geben.
Jetzt schon einmal danke.
franzi