
AW: Branchenbuch Vereinbarung
Hallo,
das ist grundsätzlich klar möglich. Aber bei Deinem Vorhaben gibt es rechtlich einiges zu beachten, so dass Dir ein Anwalt wohl am Besten weiterhelfen kann.
Du benötigst nicht nur den Vereinbarungstext, Du solltest den rechtlichen Rahmen kennen, in dem Du Dich mit diesem Brachenverzeichnis bewegen darfst.
Wenn Dein Angebot für Firmen kostenlos ist, wie wird das ganze Vorhaben finanziert? - Über Werbeeinnahmen? In diesem Fall musst Du Dich darüber informieren, ob Du ein Gewerbe anmelden musst oder bspw. ggü. dem Finanzamt Erklärungen über diverse Steuern (bspw. Umsatzsteuer) abgeben musst (bzw. Unternehmen, die nicht mehr als 17.500 € verdienen, können sich als sog. Kleinunternehmer qualifizieren lassen und sind von der USt. befreit).
Branchenverzeichnisse haben im Moment Hochkonjunktur - leider gibts es in diesem Bereich mehr als genug schwarze Schafe, die Unternehmen abzocken..