
AW: Rechtliches zu Browsergame
Zum Thema Minderjähriger und Verantwortlichkeit im Impressum gibt es hier im Forum zahlreiche lesenswerte Themen. Kurz ist dazu nur zu sagen, dass ein Minderjähriger nur rechtlich vorteilhaft handeln darf. Daher ist eine volljährige Person im Impressum einzutragen. Hier könnte jedoch dein Vater eingetragen werden, da du ja alles über ihn abgewickelt hast.
Sofern Geld mit dem Game verdient werden soll, ist zu prüfen, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Bei der Verwendung des Bildes wäre ich vorsichtig, da nicht ohne Weiteres ein Bild eines anderen für eigene Zwecke benutzt werden darf. Hier ist ein Einverständnis notwendig.