
AW: Widerruf nach Fernabsatzgesetz als "Geschäftskunde
In § 312b BGB steht, was ein Fernabsatzvertrag ist.
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
- Verträge über Lieferung oder Dienstleistung
- Zwischen Unternehmer und Verbraucher
- ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
- Ausnahme zu nicht-Fernabsatzunternehmen
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.