
AW: Zustimmung eines Anbieters zur Verlinkung

Zitat von
HerrSchmitz
Auf einem Reiseportal soll ein Anbieter-Verzeichnis für Reiseveranstalter erstellt werden. Neben dem reinen Link sollen auch Logos, Bilder, Wertungen, Kurzbeschreibungen, Textbestandteile etc. der fremden Seite erscheinen. Bedarf es hierfür der Zustimmung des jeweiligen Anbieters?
Fotos sind zumindest immer als "einfache Lichtbilder" (§72 UrhG) urheberrechtlich geschützt. Hier braucht es die Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers. Achtung: der Reiseveranstalter kann das Recht haben, die Fotos weiterzulizensieren, das muß aber nicht immer der Fall sein.
Texte sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie die nötige Schöpfungshöhe haben. Logos sind als Marken geschützt, ob sie ohne Zustimmung des Markeninhabers verwendet werden dürfen, hängt von den Einzelheiten der jeweiligen Verwendung ab. Die "markenmäßige Nutzung" ist nur mit Erlaubnis des Markeninhabers erlaubt, das könnte in so einem Fall gegeben sein. Wäre im Einzelfall zu prüfen.
Die Seite ist - noch nicht - kommerziell, soll aber in Zukunft über AdSense und kostenpflichtige Werbebanner Geld einbringen.
Das ist urheberrechtlich unerheblich, und markenrechtlich u.U auch.
Bewertungen usw. von einem anderen Portal einfach zu übernehmen könnte außerdem wettbewerbsrechtlich problematisch sein - man darf nicht einfach Leistungen eines Wettbewerbers übernehmen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.