
AW: Falsche Tatsachenbehauptung
subjektive Tatsachenbehauptung gibt es nicht. Entweder es ist eine Tatsache und damit nachweislich, oder es ist eine Meinung, die subjektiv geprägt ist. [Natürlich könnte man philosophisch über die Objektivität von Objektivität sprechen, aber das wollen wir hier ja nicht tun...]
Insofern stellt sich zunächst die Frage, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt. Dann sind wir bei §§ 186 ff. StGB.
Aktuell übrigens dazu: [url]http://www.e-recht24.de/news/blog-foren-web20/7105-ariane-friedrich-facebook-post-stalker.html[/url]
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.