
AW: Verantwortung bei .ch Domain und Domaininhaber vs Impressum

Zitat von
Dagobert123
1. Ein deutsches Unternehmen, welches bei einem deutschen Hoster Webspace angemietet hat, auch einen deutschen Wohnort und volle Geschäftstätigkeit in Deutschland hat, unterhält eine .ch Domain. Inhalte sind in deutscher Sprache und für den DE/CH/AT Raum relevant und ansurfbar. Welches Internetrecht gilt in diesem Fall? Deutsches oder Schweizer Internetrecht?
Deutsches auf jeden Fall, Schweizer Recht vermutlich auch. (Ich weiß nicht, wie die Schweizerische Rechtslage das sieht.)
2. Im Impressum steht ein Unternehmen und als C-Admin/Domaininhaber steht eine andere Person. Wer wäre im Schadenfall (Urheberrecht, Markenverletzung etc.) haftbar? Die natürliche Person (Domaininhaber/C-Admin), hat die Domain quasi dem Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt, hat aber mit dem Content auf der Seite nichts zu tun.
Straf- und zivilrechtlich verantwortlich für eine Website ist der medienrechtlich Verantwortliche, der als solcher im Impressum genannt wird. Medien- und presserechtlich Verantwortliche können nur natürliche Personen sein, bei Internetseiten müssen sie volljährig sein, bei Printmedien gibt's davon Ausnahmen für die verantwortlichen Redakteure von Schüler- und Jugendzeitschriften.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.