Guten Abend,
angenommen, Person A betreibt einen Kanal bei einer großen Internet-Videoplattform, auf der sie ihre Meinung über aktuelle Benutzbeiträge zu anderen Videos auf dieser Plattform und den daraus entstehenden Diskussionen kund tut.
Dies geschieht in Form von Videobeiträgen, bestehend aus Screenshots der entsprechenden Benutzerbeiträgen und Audiokommentar.
Die Screenshots sind unverändert, eine Quelle ist angegeben (Link zum Posting des Kommentars), somit dürfte dies unter das Zitatrecht fallen.
Kann Person B (von Person B stammt ein Kommentar dass im Video von Person A eingeblendet wurde) Person A dazu auffordern, ihr Kommentar aus dem Video zu entfernen?
Schaut man sich mal die AGBs dieser überaus großen Videoplattform an, steht dort, dass man als Inhaber eines Nutzerkontos bei dieser Plattform textliche Anmerkungen übermitteln kann. Man behält sämtliche Eigentumsrechte an seinen Nutzerübermittlungen. Unbeschadet dessen sei es erforderlich, dass man der Plattform und anderen Nutzern der Website eingeschränkte Nutzungsrechte einräumt.
Diese eingeschränkten Nutzungsrechte sind unter einem anderen Punkt aufgelistet.
"Jedem Nutzer dieser Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang."
Heißt es jetzt, dass für Person A keine rechtlichen Konsequenzen drohen, falls Person B damit trotzdem nicht einverstanden ist?
Immerhin steht in den AGBs etwas von "Nutzung, Reproduktion, usw.".
Und wie würde der Fall aussehen, wenn Person B die Kommentare dann löscht, Person A das Video aber schon vor der Löschung hochgeladen hat? Die Nutzungsrechte zur Reproduktion müssten in diesem Maße doch noch vorliegen.
Hoffe es ist so verständlich und man mir helfen kann. Das meiste kann man sich ja hoffentlich noch denken.
Bestehen noch Fragen die ich nicht im Forum schildern soll, könnt ihr mir ruhig eine PN schreiben.
Hab übrigens schon gegoogelt. Schienbar unter liegen zumindest Beiträge in einem Forum dem Urheberrecht, allerdings nur, wenn eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist. Da die Posts nur aus Beleidigungen und Unterstellungen bestanden, bezweifel ich, dass diese erreicht wird.
MfG