
AW: Gesangverein Coverversion online veröffentlichen

Zitat von
th-li-:um
Hallo liebe Forumnutzer,
ich habe eine Frage bezüglich der Veröffentlichung einer Coverversion. Diese stammt von einem Gesangverein, welcher im deutschen Chorverband registriert ist. Er zahlt also Gebühren an die GEMA, dass bereits veröffentlichte Lieder gesungen werden dürfen. Aber darf dies auch aufgenommen und z.B. bei Plattformen wie Youtube veröffentlicht werden?
Nicht ohne Erlaubnis der singenden Künstler. Deren Auftritt ist selbst wieder urheberrechtlich geschützt.
Gibt es da eventuell Einschränkungen, also dass maximal 30 Sekunden veröffentlich werden dürfen oder Ähnliches?
Nein.
Zulässig wäre es, vereinfacht gesagt, Stellen des Liedes als Zitat in einem eigenen Lied wiederzugeben.
(-§51 UrhG, Zitate)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.