
AW: AGB Notwendig? Preisliste aber kein Shop
Nun, AGB bestimmen ja Details eines Vertrages, sind also nötig, wenn der Vertrag zustande kommt. Insofern müssten sie auch erst beim Vertragsschluss (beim Kunden, wenn er da etwas unterschreibt) eingebracht werden.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.