Habe bei [url]http://www.gutefrage.net[/url] folgende Frage gestellt:
Darf das Gehalt eines Hausmeisters ohne Beschluß der Eigentümer erhöht werden?
Unser Hausmeister bekam bis Ende 2010 ein Gehalt von 26000 Euro p.a. für 150 Wohneinheiten. Die Hausverwaltung hat ihm das Gehalt ab 2011 eigenmächtig (Korruption?!) auf 50000 Euro erhöht. Es gab 2011 keine Eigentümerversammlung. Ist dies rechtens? Die Hauverwaltung lehnt jede Erklärung diesbezüglich ab. Was sollten wir als Eigentümer am besten tun? Für das schneiden von Hecken, Bäumen wurde ein separater Dienst beauftragt. Kosten über 10000 Euro p.a. zusatzlich. Für den Winterdienst wurde ein separater Winterdienst beauftragt. Kosten über 4000 Euro zusätzlich. Für selbst kleinste Malerarbeiten wurde ein Maler beauftragt. Ausser die Müllkontainer rausschieben, einmal die Woche den Aufzug rauswischen und mal den Rasen mähen macht unser Hausmeister tatsächlich nichts.
Diese Frage wurde von mir rein hypothetisch gestellt. Allerdings hat sich unser Hausmeister, der den Beitrag offensichtlich "zufällig" auch gelesen hat, angesprochen gefühlt und ist zu einen Anwalt gegangen, welcher mir eine Aufforderung auf Unterlassung solcher Aussagen zugeschickt hat. Gleichzeitig hat sein Anwalt einen Streitwert von EUR 4.000,-- zugrunde gelegt und mich aufgefordert die Kostenrechnung von EUR 402,82 bis zum 19.04.2012 zu überweisen.
Sein Anwalt hat mir folgendes geschrieben:
Unser Mandant hat eine E-Mail vom 13.01.2012 gelesen. Sie behaupten darin, dass die Hausverwaltung das Gehalt unseres Mandanten eigenmächtig au 50.000,00 EUR erhöht hätte.
Wir weisen darauf hin. dass keine Rede davon sein kann. dass unser Mandant 50.000,-- EUR erhält. Er hat ein Bruttoeinkommen von monatlich 2.678,00 EUR. Dies ist hinlänglich bekannt. Von einem Jahreswert von 50.000,00 EUR kann keine Rede sein.
Namens und in Vollmacht unseres Mandanten haben wir Sie aufzufordern, es zu unterlassen zu behaupten, dass unserer Mandant 50.000,00 EUR erhalten würde. Sollte diese Behauptung weiter Aufrecht erhalten werden, müsste unserer Mandant Unterlassungsklage erheben.
Darüber hinaus haben Sie durch unsere Einschaltung entstandenen Kosten gemäß beiliegender Kostenrechnung ebenfalls zu übernehmen. Wir erlauben uns, Frist zum Ausgleich bis zum 19.04.2012.
Mein Beitrag ist unter folgender Internetadresse ersichtlich:
[url]http://www.gutefrage.net/frage/darf-das-gehalt-eines-hausmeisters-ohne-beschluss-der-eigentuemer-erhoeht-werden#answer32939833[/url]
Wie soll ich nun am besten reagieren?