Hallo zusammen,
ich habe mich zwar schon durch das Forum durchgewühlt, aber bisher noch nichts richtiges gefunden. Folgender Fall:
Person XYZ hat den Auftrag von einem Sportverein oder einer Firma bei einer Veranstaltung oder einem Spiel Fotos zu machen. Dieses passiert auch ganz offiziell z. B. mit Pressekarte. Allerdings bekommt die Person von dem Verein kein Geld hierfür.
Nun möchte aber die örtliche Tagespresse Nutzungsrechte an den Bildern erwerben um diese zu Veröffentlichen und bietet dem Fotografen die Summe XY hierfür an.
Frage: Darf die Person XYZ die Rechte so ohne weiteres Verkaufen? Normalerweise muss ich ja, wenn ich Nutzungsrechte verkaufe und auf diesen Bildern Markennamen erkennbar sind, eine Genehmigung hierfür haben. Gilt dieses auch beim Verkauf an Tageszeitungen bzw. für Inhaber eines Presseausweises?
Und, macht es eigentlich einen Unterschied, ob man Bilder an Zeitungen (sprich Presse) oder z. B. an Werbefirmen verkauft?
DANKE!!!