
AW: Abofalle - Muss man zahlen?
Subjektive Einschätzung ist eher nicht so wichtig. Man stellt darauf ab, ob es für einen objektiven Betrachter erkennbar war. Handelt es sich also um die übliche Betrügerseite, darf man zumindest gut hinterfragen, ob man zahlen muss.
Möglich wäre vielleicht auch eine Anfechtung, was aber einen Schadensersatz in gleicher Höhe zur Folge haben könnte.
Widerrufsrecht im Fernabsatz wäre noch ein Punkt.
Der beste Ansatz ist wohl, wenn man guckt, ob der Preis etc. wirksam mitgeteilt wurde. Bin mir nicht sicher, ob die Nennung des Preises bei Verlängern nur in den AGB haltbar ist. Denke nein.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.