
AW: Benutzerbilder von Benutzern auf eigener Homepage
Das Forum passt schon 
Tatsächliche Kenntnis reicht auch. Eine Benachrichtigung bedarf es dann nicht. Wenn man beispielsweise direkt unter dem Foto kommentiert, hat man es auch gesehen. Ist die Frage wiederum, ob das ausreicht, da man ja nur Kenntnis von dem Bild, nicht von dem Rechtsverstoß hat. Wenn offensichtlich geklaut hat, würd ich allerdings so oder so entfernen, um Ärger zu vermeiden.
Die 14 Tage Regelung in den Regeln eines Forums halte ich für rechtlich unbedeutend. Die Regeln müssen von einem Gegener nicht einmal gelesen werden...
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.