Habe mir mal meine alten Kontoauszüge vorgenommen und gezählt, was ich durch meine privaten Verkäufe eingenommen habe.
Es ist ein erschreckend hoher Betrag zu stande gekommen von etwa 15.000 Euro in einem Jahr (möglich auch 1 1/2 Jahre).
Ausschlaggebend war ein Schreiben vom Anwalt, der von mir Geld verlangt hat bzw. mich aufgefordert hat Betrag XX sofort dem angeblich von mir geschädigten zu erstatten.
KANN der Anwalt von einem längst gekündigten Konto die Kontoauszüge bekommen? Der Betrag ging damals auf das Konto, welches jetzt nicht mehr existiert.
Mir war nicht bewußt, dass ich eine so hohe Summe eingenommen habe durch meine Verkäufe...
Habe hier im Forum gelesen, dass man selbst bei wenigen Artikeln bereits als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden kann. Alle Artikel die ich verkauft habe, waren aber auch in meinem Besitz, bar bezahlt und halt mein Eigentum. Auch waren die Verkäufe in mehr als 90% ohne Gewinn. Spielt das eine Rolle?
Wüsste gern ob es wichtig wäre mir einen Anwalt zu nehmen oder nicht?
Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn man sagt ich habe gewerblich gehandelt?
Mir ist echt unwohl...