Hallo zusammen,
Gibt es ein Problem, wenn man Hörproben von Songs auf einer Seite verlinkt?
Hintergrund der Sachlage ist folgender:
Man betreibt eine Website, rein privater Natur, auf der man über das Laufen als Sport berichtet, eine Art Laufblog. Nun geht es hierbei insbesondere um die Musik, die man beim Laufen hört. Dazu würde man gerne Hörbeispiele auf die Seite stellen, durch die die Nutzer 30 Sekunden eines Songs hören. Man kann die Inhalte nicht herunterladen, sondern nur einmal abspielen und es handelt sich wie gesagt nicht um komplette Songs, sondern nur 30-sekündige Auszüge.
Dazu nutzt man eine Funktion von Apple. Apple hat in seinem iTunes Musik-Store derartige Hörproben. Die Links zu diesen Hörproben kopiert man und nutzt sie auf seiner Seite. Alle Songs, deren Hörproben auf der Seite verlinkt sind, sind rechtmäßig käuflich erworben worden.
Wäre dieses Vorgehen vom Betreiber der Seite erlaubt?
Also sind Hörproben gegen ein bloßes Gehörtwerdenkönnen auf anderen Webseiten geschützt?
Eine weitere Frage wäre:
Darf man diese ITunes-Preview-Links von Apple kopieren und nutzen? Apple nutzt diese, um die Leute zum Kauf zu animieren, beispielsweise hier: [url]http://itunes.apple.com/linkmaker/[/url] und stellt die Links damit an sich zur Verfügung. Jedoch wäre der Unterschied hier, dass die Links auf der betroffenen Seite völlig dekontextualisert von Apple sind und kein Bezug mehr dazu zu erkennen ist, was evtl. problematisch sein könnte.
Vielen Dank für die Ratschläge!
Gruß,
Linkin