
AW: Telemediengesetz bei ausländischen Angeboten (für Deutsche) gültig?

Zitat von
2called-chaos
Guten Morgen alle miteinander,
ich formuliere es mal hoffentlich schmerzlos: Muss sich ein kommerzieller Seitenbetreiber mit Sitz im europäischen Ausland an die deutschen Telemediengesetze halten (nicht verstecktes Impressum / AGB, etc.) wenn sich sein Angebot maßgeblich an Deutsche richtet und sich die AGBs ausschließlich auf deutsches Recht stützen?
Nach den Vorstellungen der deutschen Justiz: ja. Wie weit die ihre Vorstellungen im Ausland durchsetzen kann, ist eine andere Frage.
Würde es einen Unterschied machen wenn der Firmeneigentümer in Deutschland ansässig ist?
Ja, insofern als dann die Zuständigkeit deutschen Rechts vollkommen außer Frage steht, und dieses auch problemlos durchgesetzt werden könnte.
Jedenfalls sofern man "Unternehmenseigentümer" und "(medien)rechtlich Verantwortlichen" gleichsetzen kann.
(Ein Aktionär ist ja nicht für das Tun der Aktiengesellschaft verantwortlich, nicht mal dann, wenn er 100 Prozent der Aktien sein eigen nennt.)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.