
AW: Reine registrierung einer .com, aber ******** geschützen Marke

Zitat von
Amfortas
Angenommen jemand kommt aus der Not seines derzeitigen Lebensumstandes heraus auf die Idee , ein paar möglicherweise gut verkäufliche .com Domains zu registrieren.
Das leider heutzutage kaum mehr gegebene "gesunde Rechtsempfinden" hätte diesen jemand wahrscheinlich mich nicht auf die Idee kommen lassen, dass mit der reinen Registrierung schon irgendeine Form der Rechtsverletzung gegeben sein sollte.
Doch. Jedes halbwegs intakte Rechtsempfinden müsste eigentlich darüber stolpern, daß das mit beträchtlicher Wahrscheinlichkeit eine Markenrechtsverletzung sein kann.
Nun ist aber eine der . com Domains in Deutschland als Marke eingetragen.
Bei einem von dieser Person in Auftrag gegebenen abchecken auf diebezügliche Probleme durch eine Firma in den USA wurde der Domain keine Markenverletzung bescheinigt. Was soll diese Person davon halten?
Wer mit Domain-Registrierungen geschützter Marken herumspielen will, sollte in der Rechtslage sehr gut kundig sein, oder einen guten Anwalt hinzuziehen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.