Hallo,
wenn Person A zur Polizei gehen würde wegen üblen Beleidigungen(Bsp unten aufgeführt) von Person B(Person B wird nicht gekannt .. Da ein Fake-Profil in einem Internetportal erstellt wurde) wird die Anzeige wie so oft von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil es zu "harmlos" ist ?
.... Dann könnte Person A sich somit den Weg zur Polizei sparen oder sollte Person A trotzdem die Zeit investieren und hoffen das Person B bestraft wird ?
Danke für die Auskunft ..
Bsp Text:
"ey na ....sach ma ich saß letztens mit n paar kumpels inner bar n tisch weiter von dir ...du bist doch die hässliche mit dem kinderkörper die sich vor der webcam auszieht ?? !! die billige der billigen ^^
du bist ja ma richtig potten hässlich hast du keinen spiegel ???
ich meine du bist ekelhaft dünn,hastn kiefer wien pferd und deine nase alter wie schrecklich ..
und dann deine komischen glubschaugen .. iiih !
deine skeletthände mit krampfadern pfui !
deine hände sind so überhaupt nicht fraulich !
sowas niveauloses in deinem alter ! keine feste beziehung zumal wer will so ne flachtitte
andere in deinem alter sind glücklich vergeben und haben eigene privatsphäre ect ..
tzzz du bist so reudig !
ey mädchen du bist echt dumm, ekelhaft, reudig hässlich und hast absolut nix auf die reihe bekommen mit mitte 20 .. ich lache dich zu gern aus
lass dir mal implantate verpassen in deinem kinderkörper damit de was zu bieten hast und dein face komplett umoperieren !
altaaa iiih ....du bezeichnest dein huren da sein als arbeit ...alta wie dumm bistn du eigentlich ?? richtiges stücke brot .. niveauvolle menschen die was bieten können und eine schöne zukunft haben die haben arbeit und einen festen arbeitgeber ... geh ma fein anschaffen haste doch bestimmt och druff du kleine hässliche reudige nutte !!
deinen fotos nach zu urteilen haste ma voll den silberblick ...dein eines hässliches glubschauge guckt urst weit nach außen und das andere auch ...sieht voll behindert aus"